Das Schnellladegesetz ist am 01.07.2021 in Kraft getreten. Eine bundesweite Beauftragung von 1.000 Schnelladestandorten soll insbesondere den Bedarf für die Mittel- und Langstreckenmobilität an Fernstraßen sowie wichtigen Standorten im urbanen Raum abdecken. Die Ausschreibung regionaler Standorte startet am 15.09.2021.

Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: https://www.standorttool.de/strom/deutschlandnetz/

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