Neue Beschaffungsaufrufe für E-Fahrzeuge im Frühjahr 2023

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) fördert auch im neuen Jahr Kommunen und Unternehmen bei der Beschaffung von Elektrofahrzeugen und dazugehöriger Ladeinfrastruktur. Jetzt vormerken!

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) fördert im Jahr 2023 wieder die Beschaffung von Elektrofahrzeugen und die zu deren Betrieb notwendige Ladeinfrastruktur.

Die Aufrufe werden im Frühjahr veröffentlicht und richten sich einerseits an Unternehmen, gemeinnützige Vereine und Verbände sowie andererseits an Kommunen und Einrichtungen, die in öffentlicher Trägerschaft stehen.

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Informationen zur Förderrichtlinie

Die Förderung erfolgt auf Basis der aktuellen Förderrichtlinie Elektromobilität des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) vom 15.12.2020.

Mit der seit 2015 angebotenen Investitionsförderung konnten bereits mehr als 1.100 Vorhaben mit fast 20.000 Fahrzeugen und knapp 8.700 Ladeinfrastruktureinheiten bewilligt werden. Darüber hinaus wurden mit dem Förderprogramm rund 350 Konzeptvorhaben mit einer großen inhaltlichen Bandbreite und 30 Forschungs- und Entwicklungsvorhaben bewilligt, die vorbereitend oder begleitend den Markthochlauf der Elektromobilität unterstützen.

Dies ist eine gekürzte Pressemitteilung der NOW GmbH. Die ursprüngliche Pressemitteilung kann unter https://www.now-gmbh.de/aktuelles/pressemitteilungen/neue-beschaffungsaufrufe-fuer-e-fahrzeuge-im-fruehjahr-2023/ aufgerufen werden.

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